Betriebskostenabrechnung: Frist für Vermieter
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein? Frist, Zustellung, Rechnungen dem Jahr zuordnen, Verteilerschlüssel und Ablauf Schritt für Schritt.
Als Vermieter dürfen Sie Wasser- und Abwasserkosten auf Ihre Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das explizit regelt. Hat das Haus nur einen zentralen Wasserzähler und keine Zähler in den Wohnungen, verteilen Sie die Kosten nach der Wohnfläche. Nach dem Verbrauch der einzelnen Mieter müssen Sie erst abrechnen, wenn alle Mietwohnungen des Hauses mit Kaltwasserzählern ausgestattet sind.
Ja, wenn Sie mit dem Mieter vereinbart haben, dass er die Betriebskosten trägt. Welche Kosten das sein können, listet die Betriebskostenverordnung auf: Wasserversorgung in Nr. 2, Entwässerung in Nr. 3 (§ 556 Abs. 1 BGB, § 2 BetrKV).
| Umlagefähig | Nicht umlagefähig |
|---|---|
| Wasserverbrauch laut Rechnung des Versorgers | Reparatur und Instandhaltung (zum Beispiel Rohrbruch, defekte Leitung, Zählerreparatur) |
| Grundgebühren | Verwaltungskosten |
| Miete oder Überlassung der Wasserzähler | |
| Eichung der Zähler sowie Berechnung und Aufteilung der Kosten | |
| Wartung von Wassermengenreglern | |
| Betrieb einer eigenen Wasserversorgungs- oder Aufbereitungsanlage | |
| Gebühren für die Entwässerung von Haus und Grundstück: Schmutzwasser und Niederschlagswasser | |
| Betrieb einer nicht öffentlichen Entwässerungsanlage oder Entwässerungspumpe |
Reparaturen und Verwaltung gehören nach der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Das Warmwasser ist ein Sonderfall: Die Kosten der Erwärmung gehören in die Heizkostenabrechnung. Wohin die Wasser- und Abwasserkosten für das erwärmte Wasser gehören, erklärt der Abschnitt „Und das Warmwasser?“ weiter unten. Die Heizkostenabrechnung selbst steht im Artikel Heizkostenabrechnung für Vermieter.
Der Mietvertrag muss den Schlüssel nicht nennen. Es genügt, dass Wasser und Abwasser als umlagefähige Kosten vereinbart sind. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, gilt von Gesetzes wegen die Wohnfläche. Im Mietvertrag kann auch ein anderer Schlüssel stehen oder ein Recht des Vermieters, den Schlüssel selbst festzulegen (siehe unten). Kosten, die vom Verbrauch abhängen und deren Verbrauch gemessen wird, müssen aber nach einem Maßstab verteilt werden, der den unterschiedlichen Verbrauch berücksichtigt (§ 556a Abs. 1 BGB). Für Wasser kommt es deshalb darauf an, ob die Wohnungen Zähler haben:
| Situation im Haus | Verteilung |
|---|---|
| Nur ein Hauptzähler für das ganze Haus | Wohnfläche (gesetzlicher Standard), außer im Mietvertrag ist ein anderer Schlüssel vereinbart |
| Nur einzelne Wohnungen haben einen Zähler | Weiterhin Wohnfläche für alle |
| Alle Mietwohnungen haben Kaltwasserzähler | Nach Verbrauch |
Die mittlere Zeile klingt unfair gegenüber den Mietern mit Zähler, ist aber so entschieden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2008 geurteilt, dass der Vermieter nicht nach Verbrauch abrechnen muss, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Kaltwasserzählern ausgestattet sind. Zweifel des Mieters an der Billigkeit des Flächenschlüssels ändern daran nichts (BGH, Urteil vom 12.03.2008, VIII ZR 188/07).
Frischwasser und Schmutzwasser (Abwasser) sind gekoppelt. Das heißt, dass die Gemeinde die abgeleitete Abwassermenge in der Regel mit der bezogenen Frischwassermenge gleich setzt. Beides verteilen Sie deshalb nach demselben Maßstab.
Das Niederschlagswasser ist ein eigener Kostenblock. Viele Gemeinden berechnen es getrennt. Hier spielt die versiegelten Fläche des Grundstücks eine Rolle. Wie die Gebühr entsteht und wie Sie den Bescheid prüfen, steht im Artikel Niederschlagswasser: Gebühr prüfen und auf Mieter umlegen.
Das ist in vielen älteren Häusern so. Dann wird nur der Verbrauch des ganzen Hauses gemessen. Den Verbrauch der einzelnen Mieter kennen Sie nicht. Sie verteilen die Kosten nach der Wohnfläche, so:
Teilen Sie durch die Fläche aller Einheiten, auch der leerstehenden. Hat das Haus Gewerbeeinheiten mit besonders hohem Wasserbedarf (zum Beispiel einen Friseur), lassen Sie dafür einen eigenen Zähler einbauen, damit dieser Verbrauch getrennt erfasst wird.
Ein Haus hat vier Wohnungen mit zusammen 300 m². Das Warmwasser wird in den Wohnungen selbst erwärmt, zum Beispiel mit Durchlauferhitzern. Für zentrale Warmwasserbereitung gilt der Abschnitt „Und das Warmwasser?“. Die Rechnungen des Jahres:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Frischwasser (540 m³ zu 2,10 €) | 1.134,00 € |
| Grundgebühr | 96,00 € |
| Schmutzwasser (540 m³ zu 2,95 €) | 1.593,00 € |
| Summe | 2.823,00 € |
Weil keine Wohnung einen Zähler hat, verteilen Sie alle Posten nach Wohnfläche: 2.823 € geteilt durch 300 m² ergibt 9,41 € je Quadratmeter. Eine Wohnung mit 60 m² trägt 564,60 €, eine mit 100 m² trägt 941,00 €.
Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht:
Das Mietrecht schreibt Ihnen den Einbau nicht vor. Ob das Landesrecht (die Landesbauordnung) in Ihrem Bundesland für Ihr Haus eine Pflicht zu Wohnungswasserzählern vorsieht, ist je Bundesland verschieden. Fragen Sie im Zweifel die Bauaufsichtsbehörde. Wenn Sie nachrüsten:
Dann rechnen Sie nach Verbrauch ab. Der Ablauf:
Die Summe der Wohnungszähler ist fast immer kleiner als der Hauptzähler. Die Zähler messen nie ganz gleich. Außerdem kann auch Wasser für Garten oder gemeinsam genutzte Räume verwendet werden. Ein Unterschied bis etwa 10 Prozent gilt als üblich. Liegt der Unterschied deutlich höher, prüfen Sie die Ursache, zum Beispiel einen undichten Zähler, ein Leck oder einen nicht erfassten Hahn. Nach Gerichtsentscheidungen, die der Berliner Mieterverein wiedergibt, sprechen mehr als 20 Prozent Unterschied dafür, dass Wasser durch mangelnde Instandhaltung verloren geht. Dann müssen Sie die Abweichung erklären können. Eine einheitliche Grenze des BGH gibt es nicht.
Dasselbe Haus. Die Wohnungszähler zeigen zusammen 525 m³ (130, 95, 110 und 190 m³), der Hauptzähler 540 m³. Die Differenz von 15 m³ (rund 3 Prozent) verteilen Sie mit auf alle Mieter. Der Verbrauchsteil kostet bei 2,10 €/m³ 1.134€. Dazu kommen die Abwassergebühren von 1.593. Zusammen sind das 2.727 €, geteilt durch 525 m³ ergibt 5,19 €/m³. Die Grundgebühr (96 €) hängt nicht vom Verbrauch ab und verteilen Sie nach der Fläche: 0,32 € je m².
| Wohnung | Fläche | Verbrauch | Verbrauchsteil | Flächenteil | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 80 m² | 130 m³ | 675,26 € | 25,60 € | 700,86 € |
| 2 | 60 m² | 95 m³ | 493,46 € | 19,20 € | 512,66 € |
| 3 | 60 m² | 110 m³ | 571,37 € | 19,20 € | 590,57 € |
| 4 | 100 m² | 190 m³ | 986,91 € | 32,00 € | 1.018,91 € |
| Summe | 300 m² | 525 m³ | 2.727,00 € | 96,00 € | 2.823,00 € |
Wohnung 2 zahlt statt 564,60 € (nach Fläche) nur 512,66 €, weil dort wenig Wasser verbraucht wurde.
Zähler müssen geeicht sein. Bei Kaltwasserzählern gilt eine Eichfrist von sechs Jahren, dann muss der Zähler getauscht oder neu geeicht werden (Messeinheitenverordnung, Anlage 7). Rechnen Sie mit einem nicht geeichten Zähler ab, müssen Sie im Streit beweisen, dass die abgelesenen Werte stimmen. Bei einem geeichten Zähler wird vermutet, dass sie stimmen (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10). Die Kosten der Eichung dürfen Sie umlegen, die Reparatur eines defekten Zählers nicht.
Wird das Warmwasser zentral erwärmt, berechnet der Versorger das ganze Frischwasser, das ins Haus kommt, auch das Wasser, das später erwärmt wird. Der Kaltwasserzähler in der Wohnung misst dagegen nur das kalte Wasser. Das erwärmte Wasser misst ein eigener Warmwasserzähler. Für die Gesamtmenge an Warmwasser im Haus brauchen Sie außerdem einen Zähler am Kaltwasserzulauf der Warmwasserbereitung (Zwischenzähler). Nur so lässt sich das Wasser, das erwärmt wird, vom reinen Kaltwasser trennen. Haupt- minus Zwischenzähler ergibt die Kaltwassermenge.
Die Kosten der Erwärmung gehören in die Heizkostenabrechnung. Für die Wasserkosten des erwärmten Wassers gibt es zwei Wege. Wichtig ist, dass sie nur einmal erscheinen (§ 8 Abs. 2 HeizkostenV, § 2 Nr. 5 BetrKV):
| Weg | Wasserabrechnung | Heizkostenabrechnung |
|---|---|---|
| 1. Regelfall: Wasser komplett in der Wasserabrechnung | Alle Frischwasserkosten, verteilt nach Kalt- und Warmwasserverbrauch der Wohnung | Nur die Kosten der Erwärmung |
| 2. Alternative: Wasser für Warmwasser in der Heizkostenabrechnung | Nur das Kaltwasser | Erwärmung plus Wasserkosten für die erwärmte Menge |
Weg 1 entspricht der üblichen Kommentierung: Die Kaltwasseranteile gehören zu den Wasserkosten, die Erwärmung in die Heizkostenabrechnung (Haufe). Weg 2 lässt § 8 Abs. 2 HeizkostenV zu, solange die Wasserkosten nicht schon in der Betriebskostenabrechnung stehen. Haben Sie sich für einen Weg entschieden, bleiben Sie dabei. Welchen Weg Sie wählen, sagt Ihnen meist auch Ihr Abrechnungsdienst. Ein Beispiel für Weg 2: Der Hauptzähler zeigt 540 m³, der Zähler am Warmwasserzulauf 120 m³. Das reine Kaltwasser sind 420 m³. Bei 2,10 Euro je m³ gehören 420 × 2,10 = 882,00 Euro in die Wasserabrechnung und 120 × 2,10 = 252,00 Euro in die Heizkostenabrechnung.
Das Abwasser gehört immer zu den Entwässerungskosten (§ 2 Nr. 3 BetrKV) und nicht in die Heizkostenabrechnung. Setzen Sie es dort an, ist das fehlerhaft, nach Ansicht des BGH aber nur ein inhaltlicher Fehler der Heizkostenabrechnung (BGH, Urteil vom 26.10.2011, VIII ZR 268/10, laut Haufe). Auch das erwärmte Wasser fließt in den Kanal. Verteilen Sie die Entwässerungskosten deshalb nach dem Verbrauch von Kalt- und Warmwasser zusammen, nicht nur nach dem Kaltwasser.
Mehr dazu in der Checkliste für den Mieterwechsel und im Artikel Wohnungsübergabeprotokoll: Checkliste für Vermieter.
Wohnakte Ratgeber · Checkliste
Wasser und Abwasser umlegen: Mit und ohne Wohnungszähler
www.wohnakte.app/ratgeber/wasser-und-abwasser-umlegen-mit-und-ohne-wohnungszaehler/ · Stand: 1. November 2026
Aus dem Mietrecht ergibt sich keine Pflicht, nach Verbrauch abzurechnen, solange nicht alle Mietwohnungen Zähler haben (BGH, Urteil vom 12.03.2008, VIII ZR 188/07). Ob Ihr Bundesland den Einbau verlangt, regelt die Landesbauordnung. Das ist je Bundesland verschieden. Fragen Sie im Zweifel bei der Bauaufsichtsbehörde nach.
Ja, wenn Betriebskosten vereinbart sind. Die Gebühr für das Niederschlagswasser zählt zu den Entwässerungskosten. Sie hängt in vielen Gemeinden von der versiegelten Grundstücksfläche ab und wird nach Wohnfläche verteilt. Alle Einzelheiten stehen im Artikel Niederschlagswasser: Gebühr prüfen und auf Mieter umlegen.
Das ändert den Schlüssel nicht, solange nicht alle Mietwohnungen Zähler haben. Nutzen Sie den Zähler als Anlass, über den Einbau für das ganze Haus nachzudenken.
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Testversion anfordernDieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Er kann nicht jeden Einzelfall berücksichtigen. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich, maßgeblich ist der angegebene Stand. Im Zweifel sollten Sie sich Rat bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder bei Ihrem Eigentümerverband holen.